DALMATINER
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VELHORN-SCHLOSS
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RASSESTANDARD
    Was ist ein Rassestandard?
Hunde einer bestimmten Rasse haben ein spezifisches Aussehen und Verhalten. Um dieses möglichst zu erhalten haben Hunde-Zucht-Verbände gemeinsam mit den Zuchtvereinen einen Rassestandard erstellt. Darin wird beschrieben wie ein optimaler Hund einer Rasse sein sollte. Nach diesen Kriterien werden auf Hundeausstellungen, die in Deutschland unter den Regeln des VDH stattfinden, die Hunde einer Rasse bewertet. Besonders für Dalmatiner die in der Rassehunde-Zucht eingesetzt werden gelten diese Regeln. Die angehenden Zuchthunde werden nach ihnen geprüft und bekommen nur dann eine Zulassung zur Zucht, wenn sie auch die festgelegten Voraussetzungen erreichen. FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL) SECRETARIAT GENERAL: 13, Place Albert 1 er B – 6530 Thuin (Belgique) 30. 05. 2011 / DE FCI - Standard Nr. 153 DALMATINER (Dalmatinski pas) FCI-St. Nr. 153 – 30. 05. 2011
URSPRUNG: Kroatien. DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS: 13.10.2010 VERWENDUNG: Jagdhund. Gesellschaftshund, Familienhund und für verschiedene Zwecke geeignet. KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 6 Laufhunde, Schweißhunde und verwandte Rassen.                                                                      Sektion 3 Verwandte Rassen Ohne Arbeitsprüfung.
Kurzer geschichtlicher Abriss:
Die Herkunft des Dalmatiners ist auf Gemälden und in kirchlichen Chroniken aus dem 16. bis 18. Jahrhundert zu erkennen. Dalmatiner stammen aus dem Altarbild „Madonna mit Jesus und Engeln“ aus der Kirche „Gospa od andjela“ im Ort Veli Losinj auf der Insel Losinj, Kroatien aus den Jahren 1600-1630, sowie aus dem Fresko in Zaostrog, Dalmatien, Kroatien. Daraus ergibt sich, dass der Ursprung des Dalmatiners im östlichen Mittelmeerraum insbesondere der historischen Provinz Dalmatien liegt.Die ersten Beschreibungen des Dalmatiners sind im Bistum Djakovo, Kroatien gefunden worden, und zwar in der Inschrift des Bischofs Petar Bakic aus dem Jahr 1719, sowie in der Inschrift von Andreas Keczkemety aus dem Jahr 1737. Der Hund wurde mit dem lateinischen Namen „Canis Dalmaticus“ benannt und die Höhe des Hundes von 4-5 „Spithamus“ beschrieben. Thomas Pennant hat in seinem Werk „Synopsis of Quadrupeds“ aus dem Jahr 1771 diese Hunderasse als sehr selbständig beschrieben und hat sie „Dalmatian“ genannt und als Ursprung dieser Rasse Dalmatien angeführt. In einem 1790 veröffentlichten Werk bezeichnet Thomas Bewick diese Rasse als „Dalmatian or Coach Dog“. Der erste inoffizielle Dalmatiner-Standard wurde im Jahre 1882 von einem Engländer namens Vero Shaw verfasst. FCI-St. Nr. 153 – 30. 05. 2011. Dieser Standard wurde dann im Jahre 1890 durch Gründung des „Dalmatian Clubs“ in England in den ersten offiziellen Standard überführt. Die FCI hat den ersten Standard für Dalmatiner am 07.04.1955 unter dem Namen „Dalmatiner Jagdhund“ veröffentlicht. ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Kopf mesozephal, prismatischer Form mit Hängeohren. Der Körper ist rechteckig, kräftig, muskulös und charakteristisch markant getupft. Die Bewegung muss elegant sein. Die Geschlechtsdifferenz muss erkennbar sein. WICHTIGE PROPORTIONEN: Länge des Rumpfes: Widerristhöhe = 10 : 9. Die Höhe des Ellenbogengelenkes: 50 % der Widerristhöhe. Die Höhe der Sprunggelenkes: 20-25 % der Widerristhöhe. Die Kopflänge: ca. 40% der Widerristhöhe. Schädellänge: Fanglänge = 1:1. VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN): Angenehmes Wesen, freundlich, nicht scheu oder zurückhaltend, frei von Nervosität und Aggressivität. Lebendig, sanft, treu, selbständig und leicht abzurichten. Der Dalmatiner mag Wasser und Bewegung in der Natur. Er hat einen ausgeprägten Bracken - Instinkt.  KOPF: Kopf muss im Proportion und Einklang mit dem Körper sein, im Schädelteil darf er nicht zu breit sein. Die Länge von Hinterhauptstachel bis zum Stop und vom Stop bis zur Nasenspitze ist im Verhältnis 1:1. Die Schädellinie und Fanglinie sind sanft divergent. Die Kaumuskel und Jochbeinbogen dürfen nicht zu ausgeprägt sein. Haut auf dem ganzen Kopf ohne Falten. OBERKOPF: Schädel: Flach, mit sanften lateralen Abrundung. Zwischen den Ohren am breitesten und an den Schläfen gut ausgeformt. Schwach ausgeprägte Stirnfurche. Stop: Mässig betont. GESICHTSSCHÄDEL: Nasenschwamm: Groß, mit breit offenen Nasenflügel, es muss komplett pigmentiert sein. Die Farbe muss der Farbe der Tupfen entsprechen. FANG: Mit gut entwickelten kräftigen Kiefern, Nasenrücken gerade. LEFZEN: stark, sollen ziemlich eng am Kiefer anliegen und dürfen nicht überhängen oder zu dick sein; ohne ausgeprägten Mundwinkel. Eine vollständige Pigmentierung ist anzustreben. KIEFER/ZÄHNE: Scherengebiss, d.h. die oberen 6 Schneidezähne greifen ohne Zwischenraum über die unteren, wobei die Zähne senkrecht im Kiefer stehen. Ein vollständiges Gebiss (42 Zähne) ist anzustreben (gemäss Zahnformel). Die Zähne sind gut ebenmäßig geformt und weiß. Bei älteren Hunden wird der Zangegebiss toleriert. AUGEN: oval, subfrontal angesetzt, Ansetzung unter dem Winkel von 10-15°. Auge pigmentiert im Einklang mit der Tupfenfarbe. Die Lider gut anliegend. Keine abgehängten Lider. Der Rand durchgehend pigmentiert im Einklang mit der Haarfarbe. OHREN: Sie sind eher hoch angesetzt, getragen anliegend am lateralen Teil des Kopfes. Die Länge reicht bis zum Innenaugenwinkel oder Stop. Die Spitze sanft abgerundet. Die Ohren haben Form des gleichschenkligen Dreiecks. Sie sind fein in der Struktur und sanft bei der Berührung. Sehr wichtig ist, dass die Ohren getupft sein müssen, d.h. die Ohren dürfen nicht ganz schwarz oder braun sein, sondern schwarz oder braun getupft usw. mit Tupfen im Einklang mit der Farbvarietät auf der weissen Unterlage. HALS: Der Hals soll kräftig und ziemlich lang sein, er wird zum Kopf hin schmäler und weist keine lose Kehlhaut auf. KÖRPER: Rechteckig, Verhältniss der Körperlänge zur Widerristhöhe ist 10:9. WIDERRIST: Gut ausgebildet. RÜCKEN: Kraftvoll, gerade. LENDEN: kurz und muskulös.   KRUPPE: muskulös, weniger als 30° abfallend BRUST: tief und geräumig, nicht zu breit oder tonnenförmig. Die Brusttiefe soll 45-50% der Widerristhöhe sein. Die Ellenbogenhöhe ist 50% der Widerristhöhe. Die Rippen sind gut gewölbt. Untere Profillinie und Bauch: Bauch mässig aufgezogen, aber nicht eingedreht. RUTE: Angesetzt an der Kruppenverlängerung. Ungefähr bis zum Sprunggelenkhöcker reichend, oder etwas länger. Am Ansatz sehr kräftig, und zur Spitze hin gleichmässig dünner werdend, nicht zu dick, sondern in Proportion mit dem Körper. Säbelförmig getragen. Tupfen sind erwünscht. GLIEDMASSEN VORDERHAND: ALLGEMEIN: Vorderläufe müssen in Proportion mit Körper sein, rechtwinkelig. SCHULTERN: Schulterecke beträgt um 115-120°. ELLENBOGEN: Eng am Körper anliegend. UNTERARM: Die Knochen sind proportional entwickelt und kräftig (rund), Vordergliedmassen gerade in der Stellung. Läufe vertikal. VORDERMITTELFUSS: Kräftig, leicht geneigt, elastisch. VORDERPFOTEN: Zehen geschlossen, sogenannte Katzenpfoten sind typisch. Ballen zäh und elastisch. Die Krallen sollen möglichst pigmentiert sein. HINTERHAND: ALLGEMEIN: Im Proportion mit dem Körper. Mit sehr kräftigen und gut entwickelten Muskeln. Stellung der Hintergliedmassen parallel. OBERSCHENKEL: Muskulös und kräftig. KNIE: Kräftig und gut geformt. Kniebeuge in der Neigung von 40 Grad auf die Horizontale. SPRUNGGELENK: Kräftig. HINTERMITTELFUSS: Die Länge des Sprunggelenkes ist um 20-25% der Widerristhöhe. Die Ecke des Sprunggelenkes beträgt um 130°. HINTERPFOTEN: Zehen geschlossen, sogenannte Katzenpfoten sind typisch. Ballen zäh und elastisch. Die Krallen sollen möglichst pigmentiert sein. GANGWERK: Gleichmässig, elegant, und harmonische Bewegung. Schritt und Trab lang, mit starkem Vortritt und gutem Schub. Von vorne gesehen bewegen sich die Läufe parallel. HAARKLEID: Haar: Kurz, glänzend, hart und dicht auf dem ganzen Körper. Farbe: Die Grundfarbe ist rein weiss. Schwarze Tupfen beim schwarzen Farbschlag und leberbraune Tupfen beim braunen Farbschlag. Die Tupfen sollen symmetrisch auf dem ganzen Körper verteilt sein, klar abgerundet und ohne Übergang in die weisse Grundfarbe. Die Grösse der Tupfen soll möglichst gleichmässig sein, wobei die Grösse 2 - 3 cm im Durchmesser betragen soll.  Tupfen am Kopf und an den Gliedmassen sollen proportional kleiner sein als auf dem Körper. Es ist erwünscht, dass auch die Rute die Tupfen aufweist, die auch proportional kleiner sind als die auf dem Körper.  Sprenkel auf dem Körper sind nicht erwünscht und soll bestraft werden. Die Tupfen dürfen nicht ineinander laufen und grössere Flecken bilden. Die Flecken und Farbplatten sind unerwünscht. Extra aufmerksam soll die Ohrenbetupfung berücksichtigt werden. GRÖSSE UND GEWICHT: Widerristhöhe: Rüden 56 - 62 cm Hündinnen 54 - 60 cm Hunde von perfektem Typ und Ausgeglichenheit sollten nicht bestraft werden, wenn deren Widerristhöhe die oben erwähnte Limits überschreitet. FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes und seine Fähigkeit, die verlangt rassetypische Arbeit zu erbringen, zu beachten ist. DISQUALIFIZIERENDE FEHLER: Aggressive oder übermässig ängstliche Hunde. Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden. Konvergente Kopflinie; Mangel von mehr als 6 Prämolaren, wobei Mangel von M3 nicht berücksichtigt wird und nicht als Fehler zu bewerten ist ; Entropium, Ektropium, Birkenaugen, verschiedenfarbige Augen (Heterochromie), blaue Augen, teilweise blaufarbige Iris; nicht pigmentierter Nasenschwamm; Ringelrute; Monokel (schwarze Flecken an einem oder beiden Augen) oder Platten anderswo. Dreifarbigkeit (schwarze und braune Tupfen auf demselben Hund), Brindle-Farbigkeit der Tupfen, zitronenfarbige Tupfen, orangenfarbene Tupfen, blaue Tupfen und rein weisse Farbe ohne Tupfen; Rauchhaarigkeit und Langhaarigkeit; Taubheit; N.B. Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
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